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Artbingo  Kunstermittlung statt Kunstvermittlung?



ARTBINGO Ausstellung 1996




Losverkaufsstelle in der Ultimate Aademie 1995


Die Vermittlung von Kunst wird immer mehr durch Sparmaßnahmen eingeschränkt.
Den wenigen Ausstellungsmöglichkeiten steht eine große Anzahl von Bewerbern gegenüber. Bei der Unmöglichkeit, alle Interessenten in der Präsentation zu berücksichtigen, werden in der Regel durch Gremien Entscheidungen getroffen, die ständig eine nicht unerhebliche Anzahl von Ausgeschiedenen zurückläßt. Bei allem Respekt vor den Kriterien einer jeden Jury bleibt dennoch immer wieder ein hohes Maß an Unzufriedenheit bei allen ausjurierten Teilnehmern. Artbingo ersetzt hier die zwangsläufig wertende Arbeit einer Jury durch eine Zufallsentscheidung. Die Notwendigkeit einer Auswahl wird zwar gesehen, die mögliche Ungerechtigkeit einer solchen aber durch das Losverfahren vermieden. Durch die Offenheit des Projekts, das die Teilnahme nicht auf professionelle Künstler beschränkt, wird der Öffentlichkeit darüber hinaus ein interessanter, anderer Einblick in die künstlerische Produktion unserer Gesellschaft gewährt.

Schließlich und nicht zuletzt aber sichert der Losverkauf mit den eingenommenen Mitteln, die allein dem Ausstellungs- und Dokumentationszweck zugute kommen, die Finanzierung von Kulturarbeit ohne die öffentlichen Haushalte zu strapazieren.

Die Ausstellungslotterie Artbingo wurde 1995 und 1996 in Köln durchgeführt, nach einem Konzept von H.J.Tauchert und R.J.Kirsch



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Rede im Frauenmuseum an die Bingo-Gemeinschaft

Guten Tag meine Damen und Herren, liebe Bingo-Gemeinschaft,
ich möchte kurz einige Informationen zu unserer Ausstellungslotterie geben, nicht zuletzt, weil ja auch immer wieder eine ganze Reihe von Fragen zum Hintergrund dieser Aktion gestellt werden

Als 1995 eine der vielen Juryausstellungen stattfand, die im regelmäßigen Turnus die kreative Kapazität fest umgrenzter Regionen ermittelt, stellte sich erneut die Frage, welchen wirklichen Aussagewert solche Präsentationen besitzen. Immer wieder wird darauf hingewiesen, daß die Auswahl einer bestellten Jury viele interessante Positionen außer Acht lassen muß, die Ausjurierung keineswegs künstlerische Qualität bewertet. Oft ist im Zusammenhang mit Bewerbungen bei Ausstellungen dieser Art auch von Glücksspiel die Rede gewesen: Man wisse letztlich nicht warum der Eine sehr wohl und ein Anderer aber nicht zum Zuge kam, immer wieder wird auch vermutet, Bekanntschaften und Vorlieben haben die Entscheidung beeinflußt.


Ulli Göken, R.J.Kirsch bei der ersten Artbingoveranstaltung während der Ziehung, im Vordergrund: Thor Zimmermann

Aus dem Nebel dieser Spekulationen wurde uns nun klar, daß es ohne eine radikale Umwertung der gängigen Ausstellungspraxis keinen Ausweg gibt. Denn alle Ungerechtigkeiten und Fragwürdigkeiten einer Juryentscheidung entfallen, wenn man sich dazu entschließt, die Auswahl durch eine Zufallsentscheidung zu ersetzen. Und da wir es im Bereich der Kreativät nicht mit einer "Leistungsdisziplin" ähnlich dem Spitzensport zu tun haben, kann das Motto: "Der Beste sollte gewinnen" keine Bedeutung haben. Somit wäre auch die Kritik der Beliebigkeit entfallen. Denn was so manchem als Beliebigkeit erscheint, ist im Eigentlichen doch nur die Chance, eine breitere Skala an möglichen künstlerischen Positionen vor das Auge des Betrachter zu bringen, als es die Urteile einer Jury zu lassen.

Wodurch unterscheidet sich Artbingo von anderen Lotterien?

Artbingo bedient sich hierbei natürlich auch den Effekten, die jede andere Lotterie einsetzt, um dem Publikum eine Teilnahme schmackhaft zu machen. Das Gewinnversprechen bezieht sich jedoch nicht auf Konsumgüter oder Dienstleistungen im herkömmlichen Sinn. Zwar werden durch den Verkauf Mittel eingenommen, die die Ausstellungen finanzieren. Im Gegensatz zu allen übrigen Lotterien fließen diese Mittel aber ausschließlich in einen kulturellen Zweck. Selbst der Gewinn, der bei anderen gemeinnützigen Lotterien zur Bereicherung der Gewinner in einem wirtschaftlichen Sinn dient, ist bei Artbingo durch einen ideellen Wert ersetzt. Im Großen und Ganzen profitieren also alle von dem Ergebnis.

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Artbingo bringt Geld und benachteiligt nicht.

Wem nützt Artbingo?

In dieser Runde, der zweiten Ausspielung wurden insgesamt 500 Lose zum Verkauf angeboten. Von diesen 500 Losen werden nun in der gleich folgenden Ziehung 22 Gewinner ermittelt. Dabei werden zwei Kategorien unterschieden. In der A-Kategorie wird die Präsentation großformatiger Arbeiten, Performance und Videokunst ermittelt, in der B-Kategorie die Präsentation von Druckgrafik, Objekt und Zeichnung . Grundsätzlich ist Artbingo offen für alle Formen experimentellen Arbeitens. Die klassischen Begriffe dienen hier nur zur Orientierung. Die Arbeiten der Gewinner werden dann im Juli in der 68elf Galerie in Köln zu sehen sein. Alle haben aber mit ihrer Teilnahme einen Anteil an dem Projekt. Sie unterstützen mit ihrem Los ein Experiment, das turnusmäßig durchgeführt, einen anderen Blick auf die ästhetische Produktion in unserer Gesellschaft wirft. Alle Teilnehmer sind von Beginn des Erwerbs ihres Loses an, herzlich zu den Veranstaltungen von Artbingo eingeladen. Und vor allem professionelle Künstler seien daran erinnert, das eine reguläre Bewerbung an einer herkömmlich veranstalteten Ausstellung in den Kosten schnell den Lospreis von 10.- DM überschreitet. Letzlich gewinnen alle und das sollte immer das Ziel einer jeden Unternehmung sein.

Was wird aus Artbingo?
Die erste Ausspielung, die wir 1995 unternommen haben, hatte ein Spielkapital von insgesamt 552.- DM und unterlag damit nicht der Genehmigungspflicht. Grundsätzlich sind alle Lotterien bis zu einem Spielkapital von 1200.- DM genehmigungsfrei. Aus logistischen Gründen hatten wir uns bei der zweiten Ausspielung für ein Spielkapital von 5000.-DM bei 500 Losscheinen entschieden. Dies schien uns eine gute Balance zwischen organisatorischem Aufwand und Erlös zu sein, mußten wir doch auf die ehrenamtliche Hilfe der freien Szene zurückgreifen. Teurere Lose oder eine höhere Zahl von Losscheinen erschienen uns problematisch. Damit mußten wir uns einem Genehmigungsverfahren unterziehen. Hier erfuhren wir, das diese Art von lokalen Lotterien vom Innenminister als höchste Lottoinstanz ungern gesehen wird und mit einer Vielzahl von Einschränkungen bedacht ist. Es war furchtbar. Wir durften nur in Köln und auch nur an 42 Tagen verkaufen. Die amüsierte und wohlwollende Bezirksregierung hat diese 42 Tage jedoch auf 3 Monate verteilt. Die Einnahmen müssen der Behörde zum 30.5. belegt werden und dienen zur Vorbereitung und Durchführung der Ausstellung. Aus- und Einahmen werden transparent gemacht und in einem Abschlußbericht niedergelegt.

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Auf die Einahme entfällt 7% Umsatzsteuer, von der Lotteriesteuer sind wir aber befreit, weil sich das Ganze als "Zweckbetrieb eines gemeinnützigen Vereins" versteht. Ohne die Trägerschaft eines Vereins, wäre die Einrichtung einer solchen Veranstaltung gar nicht möglich gewesen, die kommerzielle Nutzung von Lotterien ist illegal von vorneherein. Aufgrund des Verkaufserfolgs unter diesen eingeschränkten Bedingungen, es wurden 465 Lose verkauft, haben wir uns nun vorgenommen im Laufe der nächsten Zeit ein Genehmigung beim Innenministerium zu erwirken, mit dem Ziel die nächste Ausspielung landesweit zu veranstalten. Ob diese Idee also Zukunft hat, hängt letztenendes von allen Beteiligten ab. Ich möchte im Namen von Artbingo für die Unterstützung danken, die wir in den letzten Wochen erhalten haben, besonders bei den für den Losverkauf aktiven Institutionen Ultimate Akademie, Kaos-Galerie, 68elf, die uns den Ausstellungsraum zur Verfügung stellt und natürlich beim Frauenmuseum, das diesen heutigen Abend ermöglicht hat. Vor allem aber Dank auch an alle unsere "Lotterieagententen" für ihren unermüdlichen Einsatz. Denn jedes verkaufte Los bedeutet eine beachtliche Überzeugungsarbeit, vor allem bei den Teilnehmern, für die das Ausstellen eigener Werken eher eine Ausnahme ist.

Ich wünsche nun allen Teilnehmern viel Glück und bin jetzt schon gespannt auf die Ausstellung im Juli . . .

Presseartikel



Audio: Radio Köln, 1995







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